Tätigkeitsfelder / Interessenschwerpunkte

Diese Rechtsgebiete bilden die Schwerpunkte meiner Tätigkeit:

 

Sie können mit mir selbstverständlich unverbindlich Kontakt aufnehmen, auch wenn Sie Ihr Anliegen nicht eindeutig einem dieser Fachgebiete zuordnen können.


Familienrecht

Ich berate und vertrete Mandantinnen/en in Scheidungsverfahren, zu Fragen des Sorge- und Umgangsrecht, des Unterhaltsrechts, zu Fragen der Ehewohnung und der Hausratsteilung sowie der Vermögensauseinandersetzung.

Im Falle einer problematischen Trennung mit psychischer und/oder physischer Gewalt werden jedoch auch mögliche Maßnahmen

nach dem Gewaltschutzgesetz erörtert und für die Mandantschaft die im Einzelfall erforderlichen Schritte eingeleitet.


Opferschutzrecht

Der Bereich des Opferschutzrechts weist Verflechtungen zu diversen unterschiedlichen Rechtsgebieten auf.

Hier ist es also vor allem von Bedeutung, zunächst in einem Erstberatungsgespräch die für die Mandantschaft im Einzelfall geeigneten und erforderlichen Möglichkeiten gemeinsam herauszuarbeiten.

 

Wünschen Sie eine Strafanzeige?

Diese Frage sollte nach einer umfassenden Erstberatung beantwortet und dann möglicherweise gemeinsam umgesetzt werden. Sicherlich spielt dabei eine große Rolle, welcher Art Ihre Verletzung ist.

Wurden Sie finanziell geschädigt, körperlich verletzt oder gar Opfer sexueller Gewalt?

All dies, aber auch die Stellung der/s Täters/in als engstes Familienmitglied, Verwandte/r, Bekannte/r oder fremder Person sollte im Einzelfall Berücksichtigung finden.

Möglicherweise haben Sie auch ein Interesse an Ersatz- und Entschädigungsansprüchen.

Im Bereich des Opferschutzes sollte demnach möglichst früh eine anwaltliche Erstberatung erfolgen.

 

In den Bereich der anwaltlichen Opferbegleitung fallen vor allem:

  • Anwaltliche Vertretung und Beratung im Strafverfahren gegen den/die Täter/in
    • In diesen Bereich fallen unter anderem die Begleitung zu polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Zeugenvernehmungen, Akteneinsichten, Begleitung und/oder Vertretung in der Hauptverhandlung, im Falle der Nebenklage Geltendmachung der zusätzlichen Rechte der/s Nebenklägers/in.
  • Unterlassungsaufforderungen
  • Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz erwirken, wie etwa Abstandsgebot, Kontaktverbot und Wohnungszuweisung
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und insbesondere Schmerzensgeldansprüchen gegen den/die Täter/in 
  • Beratung zur Beantragung von sozialrechtlichen Ansprüchen nach dem OEG (Opferentschädigungsgesetz)
  • Beratung zu weiteren sozial- und/oder versicherungsrechtlichen Ansprüchen 

Bei erforderlich werdender weitergehender Beratung/Vertretung im Sozial- und Versicherungsrecht bin ich bei der Vermittlung einer/s Spezialistin/en auf diesen Bereichen gerne behilflich.


Strafrecht

  • Verteidigung in Strafsachen, die keine körperliche oder sexuelle Gewalt zum Gegenstand haben

Verkehrsrecht

  • Verteidigung im Verkehrsstrafrecht
  • außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus Verkehrsunfällen (Sach- und Personenschaden)

Zivilrecht

In meiner Kanzlei haben Mandate aus diesem Bereich stets ihren Ursprung in opferschutzrechtlich oder verkehrsrechtlich bearbeiteten Sachverhalten.

Hier betreue ich meine Mandantschaft vorwiegend zunächst im außergerichtlichen Bereich.

Je nach Einzelfall erfolgen nach vorheriger Absprache Versuche einer gütlichen Einigung.

Sollten Klageverfahren nicht vermeidbar sein, so vertrete ich die Mandantschaft hier auch vor Gericht.

 

Wie bereits benannt gibt es häufig einen Berührungspunkt zum Opferschutzrecht.

Bei Verletzung und/oder Sachbeschädigung werden Ihre Ansprüche nach Beratung und Erörterung außergerichtlich und gerichtlich durchgesetzt.

Dies kann in geeigneten Fällen sogar im Zuge des Strafverfahrens mittels eines sog. Adhäsionsantrags oder aber auf dem allgemeinen Zivilrechtsweg erfolgen.

 

Meine Mandantschaft wird stets unter Berücksichtigung der rechtlichen - aber auch der ökonomischen - Gesichtspunkte beraten.

Mit Blick auf den jeweils zugrundeliegenden Sachverhalt wird unter Beachtung der Person, der Persönlichkeit und der möglichen Auswirkungen einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung auf die Mandantschaft gemeinsam der im konkreten Einzelfall geeignete Umgang mit der Möglichkeit der Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs erarbeitet.