Familienrecht

Das Ende einer Paarbeziehung ist zumeist für alle Beteiligten hoch emotional belastend.

Daneben bringt es meist wirtschaftliche, aber auch rechtliche Probleme mit sich.

Da vor dem Hintergrund der persönlichen Diskrepanzen ein klarer Kopf oft fehlt, scheinen diese Probleme unüberwindbar oder erschweren schlicht ein friedliches Auseinandergehen. 

 

Auch in diesen schwierigen und gefühlsgeladenen Lebenssituationen hilft eine an die einzelnen Bedürfnisse angepasste, anwaltliche Beratung.

Die zu klärenden rechtlichen Probleme können gemeinsam herausgearbeitet und deren Bewältigung mit anwaltlicher Unterstützung besser bewerkstelligt werden.

 

Ich vertrete Ihre Interessen im außergerichtlichem Bereich und in nicht vermeidbaren gerichtlichen Verfahren.

Dies betrifft vor allem die Bereiche:

  • Trennung
  • Ehescheidung
  • Eheaufhebung
  • Versorgungsausgleich
  • Unterhalt
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Ehewohnungsangelegenheiten
  • häusliche Gewalt und Gewaltschutz (Abstandsgebot und Wohnungszuweisung)
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Zugewinnausgleich
  • Scheidungsfolgenvereinbarung

Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, sollte in alle Erwägungen der Einfluss von außergerichtlichen und vor allem gerichtlichen Auseinandersetzungen auf diese mit einfließen.

 


Meine Kompetenz

Seit meiner Anwaltszulassung im Jahre 2006 bearbeite ich neben Opferschutzangelegenheiten schwerpunktmäßig Mandate aus den unterschiedlichsten Bereichen des Familienrechts und greife damit auf jahrelange Erfahrung zurück.