Opferschutzrecht

strafrechtlicher Opferschutz

Erstberatung

Wenn Sie oder eine Ihnen bekannte Person Opfer einer Straftat geworden sind, so stellt sich in vielen Fällen zunächst die Frage, ob eine Strafanzeige erstattet werden soll.

In Anbetracht der in vielerlei Hinsicht zu beachtenden Auswirkungen einer Strafanzeige sollte diese Frage nach einer umfassenden Erstberatung und Abwägung der Für und Wider beantwortet werden. Dies gilt nicht nur für das Opfer selbst sondern auch für das Umfeld.

Sicherlich spielt dabei eine große Rolle, welcher Art die Verletzung ist.

Finanzielle Schäden, Verletzungen an Leib und Leben oder die Auswirkungen sexueller Gewalt,  all dies, aber auch die Stellung der/s Täters/in als engstes Familienmitglied, Verwandte/r, Bekannte/r oder fremde Person sollte im Einzelfall Berücksichtigung finden.

Möglicherweise spielen auch Ersatz- und Entschädigungsansprüchen eine Rolle und sollten in das etwaige weitere Tätigwerden, genauso wie sozialrechtliche Opferentschädigungsleistungen in die Überlegungen mit eingebunden werden.

Nicht zuletzt sollten Sie Sie belastende Fragen hinsichtlich des Ablaufs eines Strafverfahrens zunächst beantworten lassen, um im Vorfeld einer Strafanzeige Unsicherheiten auszuräumen.

Auch wenn bereits eine Strafanzeige erstattet worden sein sollte oder sollten Sie sich bereits einem von Amts wegen eingeleiteten Strafverfahren ausgesetzt sehen, ist eine anwaltliche Erstberatung anzuraten. 

 

Im Bereich des Opferschutzes sollte demnach möglichst früh eine anwaltliche Erstberatung erfolgen.

 

Gerne stehe ich Ihnen für ein umfassendes Beratungsgespräch zur Verfügung.


Zeugenbeistand, Verletztenbeistand, Nebenklage

Im Falle eines bereits eingeleiteten Strafverfahrens biete ich zudem umfassende Unterstützung und Vertretung im gesamten Instanzenzug an.

Sie selbst entscheiden nach regelmäßiger und dem jeweiligen Verfahrensstand angepasster Beratung, wie Sie sich unter den Ihnen gegebenen Möglichkeiten im Strafverfahren positionieren wollen.

 

Sie wählen nach Beratung über die jeweils zu prüfenden Möglichkeiten, ob Sie mich als Zeugenbeistand, Verletztenbeistand oder Nebenklagevertreterin an Ihrer Seite wünschen.

Sie selbst entscheiden, wie Sie Ihre Interessen an der Strafverfolgung der/s Täter/in umgesetzt wissen wollen.

 

Nicht jede/r Zeuge/in ist zur Nebenklage berechtigt, nicht jede/r Mandant/in wünscht dies.

 

Gerne setzen wir nach entsprechender Aufklärung Ihre Wünsche und Vorstellungen gemeinsam bestmöglich für Sie um.

 

Die gesetzlichen Möglichkeiten, mein Tätigwerden über die Staatskasse oder Ihnen etwa bewilligte Prozesskostenhilfe finanziert zu bekommen, werden für Sie dabei im Einzelnen geprüft.

Zudem ermöglichen wir Ihnen gegebenenfalls im Zusammenwirken mit Ihrer Rechtsschutzversicherung oder aber auch dem WEISSEN RING e.V. im jeweiligen Einzelfall für Ihre strafrechtliche Vertretung bestmögliche Kostenfreiheit. 

 

Vereinbaren Sie eine Termin, und wir erarbeiten gemeinsam Ihren persönlichen Weg des Umgangs mit dem eingeleiteten Strafverfahren.


Adhäsionsverfahren

Das deutsche Strafverfahren bietet Verletzten einer Straftat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ihre finanziellen Interessen, also zumeist Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, direkt im Strafverfahren durchzusetzen.

Das an und für sich mit dem Ziel einer Bestrafung der/s Täters/in nach festgestellter Schuld geführte Strafverfahren lässt in diesen Fällen zu, dass die verletzten Personen ihre Ansprüche im Wege einer Adhäsionsklage geltend machen können.

Ein etwa erforderliches Verfahren vor den Zivilgerichten kann demnach vermieden werden.

Auch hier sind im Einzelfall Für und Wider abzuwägen.

Gerne berate ich Sie und setze für Sie Ihre zivilrechtlichen Ansprüche im Wege des Adhäsionsverfahrens um. 

 

GEWALTSCHUTZ/UNTERLASSUNG

Diese an und für sich in die Bereiche des Zivil- und Familienrechts einzuordnenden Themen können auch im strafrechtlichen Opferschutz eine Rolle spielen oder sich darauf auswirken.

Zunächst aber ist immer dazu zu raten, Tagebuch zu führen und sämtliche Grenzüberschreitungen, wie Nachrichten, Anrufe, wiederholtes Aufsuchen und Beobachten, etc., zu dokumentieren und etwaige Zeugen um ihre Aussagebereitschaft zu bitten. 

 

Sollten Sie die Kontaktaufnahmen nicht wünschen, äußern Sie dies bestmöglich einmal nachweislich und unmissverständlich.

Es bietet sich sodann in der Regel an, auf weitere Kontaktaufnahmen nicht mehr zu reagieren, diese vielmehr zu ignorieren.

 

Im Notfall sollte selbstverständlich nicht gezögert werden, den Notruf der Polizei über die "110" zu wählen. 

 

Sollten die Grenzüberschreitungen zunehmen oder ein zumutbares Maß überschreiten, dienen die Dokumentationen als Basis für die sich anschließende Beratung und die gemeinsam zu wählende Reaktion.

Es kann dann etwa an eine außergerichtliche Unterlassungsaufforderung, ein gerichtliches Gewaltschutzverfahren, aber auch eine Anregung an die staatlichen Ermittlungsbehörden gedacht werden, im Wege der sogenannten Gefährderansprache oder auch eines Untersuchungshaftbefehls auf den Täter einzuwirken.

 

Auch hierzu bedarf es jedoch der Beratung und Abwägung im Einzelfall.

Wenden Sie sich gerne an mich, ich erarbeite zusammen mit Ihnen gerne Ihren Weg, auf die Grenzüberschreitungen zu reagieren.

 

Meine Kompetenz


Seit meiner Anwaltszulassung im Jahre 2006 vertrete ich schwerpunktmäßig Opfer von Straftaten, hier vorwiegend auf dem Gebiet der Sexualstraftaten, und greife damit auf jahrelange Erfahrung und ein großes Netzwerk an Spezialisten zurück.